KREISHANDWERKERSCHAFT Oberland KREISHANDWERKERSCHAFT Oberland

KREISHANDWERKERSCHAFT Oberland

Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts,
sie werden durch regionale Innungen getragen und haben in erster Linie die Aufgabe, nach außen hin die Interessen des regionalen Handwerks im öffentlichen Leben zu vertreten und im Innenverhältnis die Geschäftsführung der ihr angeschlossenen Innungen zu organisieren.

Wir stellen somit die unterste Organisationsebene aller handwerklicher Arbeitgeberverbände (Innungen) dar und spüren durch unsere örtlichen Nähe zu den Mitgliedsbetrieben unserer Innungen immer »den Herzschlag des Handwerks«.
Unser Einzugsbereich erstreckt sich auf die beiden Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau.

Die Rechtsaufsicht obliegt der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
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